Karbach Bedachungen
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Seit 1993 ist die Verwendung von Asbest verboten. Gebäude und Einrichtungen, die nach 1990 erstellt wurden, weisen mit hoher Wahrscheinlichkeit keine asbesthaltigen Materialien auf.

Allerdings wurden vor 1990 viele Dächer mit asbesthaltigen Materialien eingedeckt z.B. mit FZ-Platten oder mit Wellplatten. Auch weisen Fensteraussenbretter, Balkonverkleidungen und Kaminabdeckungen asbesthaltiges Material auf. Aufgrund der Gesundheitgefährdung der Umwelt dürfen asbesthaltige Materialien bei erforderlichen Reparaturen oder Sanierungen nur unter besonderen Schutzmaßnahmen entfernt werden.

Unser Dachdeckerbetrieb ist für diese Sonderentsorgung qualifiziert und eingerichtet. Wir verfügen über die entsprechenden behördlichen Genehmigungen und das erforderliche Equipment mit geschultem Fachpersonal. Der entstehende Sonderabfall wird durch uns fachgerecht entsorgt.

Haben Sie Fragen zur Sanierungen, Reparaturen und Entsorgung bei Asbestmaterialien –wenden Sie sich unter Telefonnummer 0261/ 40 90 896 an unseren Fachbetrieb!

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